Vertragsärzte für die Totenbeschau
Grundsätzlich gilt, dass wenn der Todesfall zu Hause eintritt, sofort der Totenbeschauarzt zu verständigen ist. Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder Altenwohnheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt.
Bei einem Todesfall können Sie folgende Ärzte kontaktieren, die die Totenbeschau übernehmen:
Dr. Antensteiner, 0699/140 11 325
Gruppenpraxis für Allgemeinmedizin Dr. Eisner und Dr. Rath OG, 03856/2085
MR Dr. Hirschberger, 0664/355 31 59
Dr. Ilgerl, 0664/558 5110
MR Dr. Matlschwaiger, 0664/251 60 82
Dr. Pilz, 0650/76 55 402
Dr. Stöger, 03865/ 33 91
Dr. Thonhofer, 03865/ 33 91
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